Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung

FVerlV

§ 5 Kapitalisierungszeitraum

Stand: 26.10.2022

Bund

Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

§ 4 § 6